Origin: Spain
(Import costs included in the price)
It will be shipped from our warehouse between Friday, July 19 and Friday, July 26.
You will receive it anywhere in United Kingdom between 1 and 3 business days after shipment.
Aktivierung Risikorelevanten Institutswissens Durch Strafrecht (in German)
Michael Huff
Synopsis "Aktivierung Risikorelevanten Institutswissens Durch Strafrecht (in German)"
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfugt. Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und uberlasst die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit 54a KWG einen Verstoss gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies fuhrt zwangslaufig zu Spannungsverhaltnissen - insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfugt. Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und uberlasst die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit 54a KWG einen Verstoss gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies fuhrt zwangslaufig zu Spannungsverhaltnissen - insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfugt. Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und uberlasst die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit 54a KWG einen Verstoss gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies fuhrt zwangslaufig zu Spannungsverhaltnissen - insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.